Bereits LSF 15 schützt zu 93,3% vor UVB-Strahlung, LSF 30 zu 96,7%. Mit der Verdoppelung von LSF 15 auf LSF 30 ist auch eine doppelte Konzentration an Lichtschutzfiltern verbunden, während der Schutz nur um 3,4% (96,7% minus 93,3%) zunimmt.
Die maximale Aufenthaltsdauer in der Sonne hängt von der individuellen Eigenschutzzeit und dem Sonnenschutzfaktor der verwendeten Creme ab. Sie kann aus der folgenden Graphik abgelesen werden. So ergibt z. B. eine Eigenschutzzeit von 10 min (violette Gerade) bei Verwendung einer Creme mit LSF 30 eine maximale Aufenthaltsdauer von 300 Minuten (5 Stunden) in der Sonne. Die Eigenschutzzeit variiert mit der geographischen Breite und der Höhenlage des Aufenthaltsortes (siehe: Kosmetische Praxis 2010 (2), 10-13).
Alle weiteren Einzelheiten - insbesondere auch über den UVA-Schutz - können dem Artikel "Sonnenschutz - was UV-Filter leisten" entnommen werden.
Dr. Hans Lautenschläger |